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Totalschaden-Rechner

Mit unserem Totalschaden-Rechner können Sie schnell und kostenlos berechnen, ob an Ihrem beschädigten Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten ist und ob eine Reparatur in Betracht kommt.

Wann liegt ein sog. Totalschaden vor?

  • Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs übersteigen.

  • Der Wiederbeschaffungs­wert Ihres Fahr­zeugs stellt den Betrag dar, den Sie benötigen würden, um einen ähn­lichen Gebraucht­wagen zu erwerben.

  • Die Versicherung zahlt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des beschädigten Fahrzeugs.

  • Sind die veranschlagten Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte fordern, dass die Versicherung die Reparatur trotz des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt.

  • Für die Zeit zwischen Unfall und Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung

Kann ich mein Auto trotz Totalschadens reparieren?

Sie möchten Ihr Auto trotz Totalschaden reparieren lassen? Bei einem unverschuldeten Unfall greift dann die sogenannte 130-Prozent-Regelung. Das bedeutet für Sie: Die Reparaturkosten dürfen maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen, damit die gegnerische Haftpflichtversicherung dafür bezahlt. Den Nachweis der gutachtenkonformen Reparatur müssen Sie in Form einer Rechnung vorlegen. 

Allerdings müssen Sie den Wagen danach noch mindestens ein halbes Jahr selbst fahren oder zumindest dessen eingetragener Kfz-Halter sein. Erst nach dieser Zeit dürfen Sie das Auto verkaufen und ummelden.

Rechenbeispiel eines 130-Prozent-Falls:

Zur Veranschaulichung ein Rechenbeispiel:

Nehmen wir an, Ihr Auto mit Totalschaden besitzt laut Gutachter einen Restwert von 300 Euro. Den Wiederbeschaffungswert legt er mit 1.500 Euro fest. Die Werkstatt reicht einen Kostenvoranschlag für die Reparatur über 1.950 Euro ein. Das sind genau 30 Prozent mehr als der Wiederbeschaffungswert. Damit liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, für dessen Reparaturkosten die Versicherung aufkommen muss. Wenn Sie den Totalschaden nicht reparieren lassen, erhalten Sie von der Versicherung 1.500 Euro minus 300 Euro = 1.200 Euro. Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Totalschaden Auto in die Werkstatt zu geben, bekommen Sie 1.950 Euro Reparaturkosten erstattet.

Ein repariertes Auto muss gefahren werden

Nach einem Auto Totalschaden muss der auf Versicherungskosten reparierte Wagen mindestens noch ein halbes Jahr lang gefahren werden. Damit wollen die Versicherungen jenen cleveren Versicherten einen Riegel vorschieben, die sich nach dem Totalschaden auf jeden Fall ein neues Fahrzeug kaufen und für den Unfallwagen auf Versicherungskosten einen besseren Verkaufspreis erzielen wollen

Sie möchten wissen, ob trotz Totalschadens eine Reparatur Ihres Autos in Betracht kommt?
Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Totalschaden-Rechner: 

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