top of page

Welche mietrechtlichen Ansprüche habe ich?

Sie haben Ihre Kaution noch nicht zurückerhalten? Ihr Mieter räumt die Wohnung nicht fristgerecht? Hier finden Sie einen Überblick über mietrechtliche Ansprüche

Ansprüche aus dem Mietrecht

Das Mietrecht nach § 535 ff. BGB: Ein kurzer Überblick​

 

Das Mietrecht in Deutschland, festgelegt in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), ist von großer Bedeutung für Mieter und Vermieter gleichermaßen. Diese gesetzlichen Bestimmungen legen die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und dienen der Sicherstellung eines gerechten und ausgewogenen Mietverhältnisses.​

 

1. Vertragsabschluss und Mietgegenstand (§ 535 BGB)​:

Gemäß § 535 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Der Mietvertrag selbst muss schriftlich abgeschlossen werden, sofern die Mietdauer länger als ein Jahr beträgt.​

 

2. Mietzins und Nebenkosten (§§ 556-560 BGB):

​Die Höhe der Miete und der Nebenkosten muss im Mietvertrag festgelegt sein. Die Vereinbarung über die Miethöhe unterliegt der freien Vereinbarung der Parteien, jedoch muss die Miete angemessen sein. Nebenkosten, wie beispielsweise Heizkosten oder Kosten für die Gebäudereinigung, können auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.​

 

3. Mietminderung (§ 536 BGB):

Wenn die Mietsache mangelhaft ist, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung. Dies bedeutet, dass er die Miete entsprechend der Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit mindern kann. Allerdings muss der Mieter den Mangel unverzüglich dem Vermieter anzeigen.​

 

4. Betriebskostenabrechnung (§ 556 BGB):

​Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter eine jährliche Abrechnung über die Nebenkosten zukommen zu lassen. Diese Abrechnung muss transparent sein und dem Mieter die Möglichkeit geben, die Kosten nachzuvollziehen. Es gilt eine Abrechnungsfrist von einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums.

 

​5. Kündigung (§§ 573 ff. BGB):

​Für beide Parteien gelten bestimmte Kündigungsfristen, die im Mietvertrag oder im Gesetz festgelegt sind. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei einer ordentlichen Kündigung muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, beispielsweise Eigenbedarf des Vermieters oder Zahlungsverzug des Mieters.​

 

6. Schönheitsreparaturen:

​Die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann vertraglich auf den Mieter übertragen werden. Allerdings sind entsprechende Klauseln oft unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.​

Sie haben auch ein mietrechtliches Anliegen?

Ob Kautionsrückzahlung oder Räumung der Mietwohnung - wir helfen Ihnen bei Ihrem Fall. 

Vereinbaren Sie jetzt einfach einen unverbindlichen Termin zur Beratung bei unserem Experten für Mietrecht Rechtsanwalt Cetin.

bottom of page